Kinderpornografie - Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Hausdurchsuchung oder Vorladung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie?

Kinderpornographie

Wie entsteht Kinderpornographie

Ungeachtet der zuvor erörterten abstrakten Rechtsbegriffe und Definitionen bleiben die Fragen offen; wie sieht Kinderpornographie in der Praxis tatsächlich aus und was bedeutet der eher schwammige Begriff sexuelle Handlungen?

Auch wird mit den gesetzlichen Intentionen das Problem nicht gelöst, wie alt die Kinder auf den Darstellungen tatsächlich sind.

Zunächst ist einmal festzuhalten, dass das vor allem im Internet zu finden Material in den seltensten Fällen neues Material ist. Es besteht in der Regel aus Abbildungen, die deutlich darauf hinweisen, dass der Herstellungszeitpunkt schon etliche Jahre zurückliegt. Der Großteil der heute im Internet zu findenden Materialien wurde bereits zwischen 1970 und 1980 hergestellt und häufig durch einfache Computertechnik wieder modernisiert.

Erst im Jahr 2000 wurden kurzzeitig vermehrt neu hergestelltes Material gefunden, was aber immer noch den geringeren Anteil darstellt.

Dieses neu hergestellte kinderpornographische Material wird digital hergestellt und ist explizit für das Internet hergestellt, so dass es auf Festplatten und Datenträgern gespeichert werden kann und somit aller Wahrscheinlichkeit nach nie als Papierform existieren werden.

Dennoch macht besteht der Großteil des kinderpornographischen Materials aus alten Materialien die mehrere Jahrzehnte alt sind und unterschiedlichste Trägermedien überlebt haben und letztlich für das Internet neu digitalisiert wurden.

Auch zu früheren Zeiten hat letztlich durch Kopien eine starke Mehrfachverwertung stattgefunden.

Letztlich ist hier festzuhalten, dass Kinderpornographie die einmal im Umlauf ist, unabhängig ob im Internet oder noch in Papierform, niemals vom Markt verschwinden wird.

Aber was genau ist der Inhalt von Kinderpornographie?

Hier muss die Art der sexuellen Handlung, sowie die im Bildmaterial angewendete oder dargestellte Gewalt berücksichtigt werden.

Aber auch reine Nacktbilder von Kindern, welche häufig auch straffrei, je nach Darstellung sind werden in der Regel unter den Begriff der Kinderpornographie subsumiert.

Dazu gehören auch die Bilder von halbnackten oder nackten Kindern die im Rahmen von normalen Freizeitaktivitäten wie z.B. am Strand beim Baden oder Spielen entstanden sind. Dass heißt, die Kinder sind in völlig natürlichen und alltäglichen Lebenssituationen gefilmt oder fotografiert worden ohne dass es sich um eine unnatürliche Gegebenheit oder Pose handelt.

Dabei können die Kinder auch heimlich gefilmt oder durch ein Teleobjektiv fotografiert worden sein, ohne dass es den Kindern bewusst war, dass Aufnahmen von ihnen gemacht worden sind.

Solche Abbildungen zeigen jedoch keinerlei sexuelle Handlung mit Kindern und wurden in der Regel meist auch noch an öffentlichen Orten aufgenommen, so dass diese als straffrei zu bewerten sind, auch wenn sie dem Betrachter zur sexuellen Stimulation dienen mögen.

Anders hingegen sieht es jedoch aus, wenn die Bilder und Filme sexuelle Posen enthalten und auf die Geschlechtsteile fokussiert sind.

Dabei werden die Kinder veranlasst, sich zu auszuziehen und in sexueller bzw. aufreizender Weise, angelehnt an die normale Pornographie zu bewegen oder sich zu positionieren. Sei es mit gespreizten Beinen, gebückt oder in einer sonstigen Weise erotisierenden Körperhaltung.

In der Regel ist die Körperhaltung dabei so, dass eine Fokussierung der Geschlechtsteile mit der Kamera möglich ist.

Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Fokussierung mit der Kamera natürlich auch möglich ist, wenn das Kind gar nicht mitbekommt, dass es gefilmt oder fotografiert wird. Auch dann handelt es sich in diesem Fall um Kinderpornographie.

Eine weitere Form von Kinderpornographie erfasst die Bilder und Filme, in denen offensichtlich sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Darunter wird alles subsumiert, was der Gesetzgeber als sexuellen oder schweren sexuellen Missbrauch fasst.

Neben einer simulierten Stimulation des Kindes fallen auch Vaginal- Oral- sowie Analverkehr in diesen Bereich.

Ob das Kind dabei letztlich passiv oder aktiv missbraucht wird ist demnach unbeachtlich.

Aber auch hier ist grundsätzlich aufgrund der Vielzahl an möglichen Handlungen nochmals einen Abstufung der Einordnung vorzunehmen.

Grundsätzlich wird unterschieden ob nur Kinder an den Missbrauch beteiligt sind oder ob ein Missbrauch durch einen Erwachsenen kommt und ob es bei diesem letztlich auch ein Eindringen in den Körper stattfindet.

Auch extreme Abbildungen die bei den Kindern bewusst auf Schmerzen, Strafen, Gewalt und quälen abzielen fallen in den Bereich der Kinderpornographie.

Dies unter den Begriff Trash oder Bizarr Files gefasste Kinderpornographie zeigt in der Regel Verstümmelungen, Vergewaltigungen und Folterungen und wird ebenfalls mit SM für sadomasochistisch gekenntzeichnet.

Hier ist jedoch zu erwähnen, dass das ein sehr geringe Anzahl an Kinderpornographie ausmacht und eher selten vorkommt.

Eine Steigerung der SM Kinderpornographie wären letztlich nur noch so genannte Snuff Pornos.

Hierbei würde es zu rituellen Tötungshandlungen oder Sexualmorden kommen, welche als Video oder Bildmaterial festgehalten würden.

Es gibt aber tatsächlich keinen Hinweis darauf, dass Filme in denen die Kinder zu Tode gequält werden tatsächlich existieren.

Die Gerüchte darum halten sich zwar hartnäckig seit den 70er Jahren, jedoch ist bisher kein Snuff Video im kinderpornographischen Bereich bekannt und somit eher als „finaler Mythos“ zu bezeichnen.

Zusammenfassen kann man sagen, dass vom einfachen Nacktbild bis hin zum schweren sexuellen Missbrauch und ausufernder Gewalt alles als Kinderpornographie eingestuft werden kann.

Gerade bei einfach Nacktbildern bleibt dabei in der Praxis häufig unklar, ob die Bilder tatsächlich sexualisiert sind und was dies in diesem Fall bedeutet.