Kinderpornografie - Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Hausdurchsuchung oder Vorladung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie?

Kinderpornographie

Kinderpornographie in der öffentlichen Wahrnehmung

Kinderpornographie wurde erst Ende der 70 er Jahre von der Presse thematisiert und fand dadurch zu Beginn der 80er Jahre erstmals politische und wissenschaftliche Beachtung.

Eine amerikanische Zeitungsreportage machte 1977 auf diese Thema aufmerksam indem es erstmals von einem Multimillionen Dollar Markt mit der Kinderpornographie schrieb.

In Deutschland bekam die Kinderpornographie so richtig erst in den 90er Jahren die mediale Aufmerksamkeit. Seit dem gibt es immer wieder aufwendige Reportagen zu dem Thema, mit Recherchen, die in der ganzen Welt stattfanden.

Gerade die Tatsache, dass Kinderpornographie von der Öffentlichkeit als schrecklich höchst Verwerfliche Sache angesehen wird treibt die Journalisten immer wieder dazu, selber enthüllende Recherchen zu betreiben. Dazu wird in der Herstellerszene selber aber auch im Internet recherchiert und in den seltensten fällen vor weiteren moralischen Hürden halt gemacht.

Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass die eigentliche Unschuldsvermutung, sprich , der Täter ist unschuldig bis die Tat bewiesen ist, auf der Strecke bleibt und die Presse schnell, ohne den vollständigen Sachverhalt erfasst zu haben vorverurteilt.

Die Presse ist bei der Bezeichnung der Nutzer von Kinderpornographie wenig zimperlich und betitelt diese nicht all zu selten als „Perverslinge“ oder gar als „Kinderschänder“.

Zwischen der Medienberichterstattung und ihrer ganz eigenen Definition von Kinderpornographie und den vorhandenen Abbildungen gibt es zudem eine große Diskrepanz.

Die Presse suggeriert mit ihren Texten, dass Kinderpornographie grundsätzlich aus Gewalt und Brutalität gegenüber Kindern bestünde. Die veranschaulichenden Bildbeigaben zu diesen Texten zeigen aber seit je her in den Berichten einfache Nacktbilder, Posenfotos mit leicht bekleideten Kindern und durch gepixelte Bildbereiche wird so dem Leser oder Zuschauer suggeriert es handele sich grundsätzlich um kriminelle Handlungen.

Letztlich lassen sich jedoch nur sehr selten Bilder ganz klar unter den Begriff Kinderpornographie definieren.

Natürlich ist es der Presse verwehrt tatsächlich kinderpornographisches Material zu veröffentlichen, da dies den Tatbestand der Verbreitung bedeuten würde, jedoch führt eben genau dies zu fehlenden sachlichen Informationen für den Leser und Zuschauer und somit auch einem falschen Täterbild in der Öffentlichkeit.

Es mag sein, dass die Medien sich deshalb in einem Dilemma befinden, aber dies nutzen sie nur zu gern um eine öffentliche Stimmung zu verbreiten. Denn es wäre unter aller gebotenen Vorsicht dabei nicht notwendig, dass sie legale Kinderbilder zum Beispiel aus Versandhauswerbung oder Bilder die jung aussehende Erwachsene zeigen als Kinderpornographie zu bezeichnen.

Dadurch wird in der Öffentlichkeit der Begriff Kinderpornographie, durch eine fehlerhaft suggerierte Wahrnehmung neu und in starker Diskrepanz zum Gesetz definiert.

Dies führt dazu, dass die Forderungen nach sozialer Ächtung bis hin zum Ausschluss des normalen alltäglichen Lebens gehen soll.

Dabei stellt die Gesetzgebung und die gesetzliche Definition von Kinderpornographie deutlich klar, dass es sich dabei eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.

Auch wenn es sich bei Kinderpornographie um ein durchaus hoch emotionales Thema handelt, würde eine sachliche Debatte der öffentlichen Bewusstseinsbildung durchaus dienlich sein.

Auch würde dies sicherlich das Täterbild korrigieren und in ein angemessenes Licht rücken, weg von den Bezeichnungen des Kinderschänders und Perversen.

Dem Ruf mancher gesellschaftlichen Vertretern danach keinerlei Abbildungen von nackten oder halb bekleideten Kindern mehr der Öffentlichkeit preis zu geben kann letztlich eben nicht folge geleistet werden.

Damit würde man zum einen Kinder im übermäßigen und zu weitem Maße sexualisieren und zum anderen hätte das zur Folge, dass eine Gesellschaft, die schon den Anreiz zur Kinderpornographie im Kern ersticken wolle selbst Windelwerbung, Kataloge mit Kinderbademoden, Kinderfilme wie Pippi Langstrumpf ja gar Kinder selbst verbieten.

Denn mittlerweile ist man sich der komplexen Entwicklung zu der sexuellen Neigung zu Kindern bewusst, so dass man weiß, dass sich die Erregungspunkte für die Betroffenen eben nicht beseitigen lassen.

Es sind nicht nur Abbildungen von Kindern die eben zu diesem Erregungszustand führen, sondern bereits der Anblick von Kindern selbst und die lassen sich letztlich nicht verbieten.

Des Weiteren sollte eine grundsätzliche Sexualisierung von Kindern, was eine Ausblendung der grundsätzlichen Diskussion zur Folge hat nicht das Mittel der Wahl sein mit der Problematik umzugehen.